Heike
Koch-Barth
Coaching
Psychotherapie
Ihre Therapeutin und Vertragspartnerin:
Heike Koch-Barth
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Friedrich-Ebert-Str. 23 A
67240 Bobenheim-Roxheim
E-Mail: willkommen@seelenloesungen.de
Internet: www.seelenloesungen.de.de
Die Praxis SeelenLösungen von Heike Koch-Barth ist eine Privatpraxis nach den Bestimmungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939, das u.a auch die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ regelt.
Unser Aufgaben- und Betätigungsbereich als Heilpraktiker für Psychotherapie umfasst die Beratung, das Coaching und die psychotherapeutische Behandlung unter Anwendung von Kurzzeit-Therapieverfahren. Um dem hohen Anspruch an einen möglichst ganzheitlichen und langfristigen Erfolg unserer Klienten, Patienten, Seminar- und Ausbildungsteilnehmer gerecht werden zu können, ist die Vereinbarung bestimmter Rahmenbedingungen unerlässlich
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung und Therapie beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker für Psychotherapie gegenüber vorab zu erklären.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Gerichtsstand: Frankenthal
Heike Koch-Barth ist selbständig tätig und beim Finanzamt Ludwigshafen gemeldet.
Bobenheim-Roxheim, 01.01.2020